9.º Encuentro hispano-alemán de cultura 9. Deutsch-Spanische Kulturbegegnung
Zur Teilnahme berechtigt ist jede Person oder Kollektiv, ohne Altersbeschränkung und unabhängig ihrer Herkunft, ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrungen, die ihre Tätigkeit in Deutschland und/oder Spanien ausübt. Die Bewerber:innen müssen Spanisch oder Deutsch fließend beherrschen. Sie müssen auch mindestens ein künstlerisches Projekt in Deutschland und/oder Spanien seit 2022 öffentlich durchgeführt haben. Als künstlerisches Projekt werden auch Forschungsarbeiten, Veröffentlichungen, temporäre Aktionen, Veranstaltungen, usw. anerkannt, die öffentlich präsentiert wurden.
Jede Bewerber:innen oder jedes Kollektiv kann ein Projekt einreichen, das eine konzeptuelle Verbindung zu folgendem Thema herstellt: Die Notwendigkeit einer pluralen Erinnerungskultur, um eine gerechtere und demokratischere Zukunft zu schaffen und die Bedeutung von Erinnerungen für die Entstehung eines kollektiven Gedächtnisses innerhalb einer Gesellschaft.
Bei den eingereichten Projekten wird insbesondere die Interdisziplinarität (Performance, Aktionskunst, Tanz, Architektur, bildende Kunst, Video, Installation, Klangkunst, digitale Kunst usw.) sowie der prozesshafte und der performative Charakter jeder dieser Disziplinen bewertet.
Sollte das eingereichte Projekt ausgewählt werden, darf die Unterstützung für Produktionskosten ausschließlich für die Realisierung dieses Projekts im Rahmen der Deutsch-Spanischen Kulturbegegnung verwendet werden.
Die ausgewählten Projekte werden im Rahmen der 9. Deutsch-Spanischen Kulturbegegnung am 30. September und 1. Oktober 2024 sowie im Künstlerraum "https://www.nadienuncanadano.com/" in Madrid öffentlich präsentiert.
Das Budget für die Präsentation jedes ausgewählten Projekts, das von den Organisatoren dieses öffentlichen Aufrufs finanziert wird, beträgt maximal 4.000 Euro, einschließlich Steuern (2.000 Euro Honorar + maximal 2.000 Euro Produktionskosten).
Alle Unterlagen sind auf Spanisch und/oder Deutsch ausschließlich einzureichen unter diesem Link:
https://survey.goethe.de/index.php/213611?lang=de
Alle erforderlichen Unterlagen sind entsprechend den dort angegebenen Hinweisen einzureichen.
Jeder Projektvorschlag muss durch folgende Dokumente begleitet werden:
1 — Kurzzusammenfassung (maximal 250 Wörter) und ausführlicheBeschreibung (maximal 450 Wörter) des Projekts, bei der auch Skizzen und Bilder eingereicht werden können. Ebenso maximal 2 Videos von jeweils höchstens 2 Minuten Länge, die über einen Link zu YouTube oder Vimeo geteilt werden. Für den Fall, dass es sich um ein fotografisches Projekt handelt, sollten maximal 10 Fotos in niedriger Auflösung beigefügt werden (maximal 3 MB pro Foto).
2 — Folgende ausführliche Angaben zum Projekt:
3 — Budget für die Projektproduktion und -durchführung aufgeschlüsselt nach Kostenarten.
Das Budget, das seitens der Organisation für jedes ausgewählte Projekt zur Verfügung gestellt wird, beträgt max. 4.000 Euro, Steuern inbegriffen. Die Bewerber:innen können darüber hinaus weitere Mittel einwerben, auf die im Budget hingewiesen werden sollte.
4 — Kurze Beschreibung des technischen Bedarfs für die öffentliche Präsentation des Projekts (maximal 300 Wörter).
Die Auswahl der eingereichten Vorschläge durch die Arbeitsgruppe erfolgt nach folgenden Kriterien:
Die Organisation ist der Arbeitsmethode der guten Fachpraxis verpflichtet und erkennt die einem jeden künstlerischen Werk, eines Einzelnen oder eines Kollektivs inhärenten Rechte an.
Die Reisekosten innerhalb Europas für die ausgewählten Projekte (maximal 2 Personen pro Projekt), Tagegelder und Unterkunft, die für die öffentliche Präsentation in Madrid anfallen, werden von der Organisation gesondert übernommen.
Die Organisation wird die Autor:innen der ausgewählten Projekte umgehend informieren, sollten sich weitere Möglichkeiten der öffentlichen Präsentation in Spanien und/oder Deutschland ergeben.
Die Bewerber:innen/Kollektive werden auf der zweisprachigen (deutsch-spanisch) Projekthomepage mit ihrem ausgewählten Projekt präsentiert.
Die ausgewählten Bewerber:innen/Kollektive verpflichten sich dazu, mit der Organisation des Projekts in allen die Produktion der Arbeiten betreffenden Aspekten zusammenzuarbeiten und bei der Produktion den vereinbarten Kostenvoranschlag und die festgelegten Termine einzuhalten. Die ausgewählten Bewerber:innen/Kollektive verpflichten sich auch dazu, mit der Organisation des Projekts in allen Aspekten der öffentlichen Präsentation in Madrid zusammenzuarbeiten sowie das benötigte grafische Material in hoher Auflösung für die Homepage zur Verfügung zu stellen.
Die ausgewählten Bewerber:innen/Kollektive sollten zwischen dem 25. September und dem 02. Oktober 2024 Verfügbarkeit zum Reisen nach Madrid haben, um an der Deutsch-Spanischen Kulturbegegnung in Madrid teilzunehmen.
Die Projekte dürfen keine verleumderischen, rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen oder diskriminierenden Inhalte aufweisen. Die ausschreibenden Institutionen Goethe-Institut und Instituto Cervantes behalten sich das Recht vor, Projektvorschläge mit rechtswidrigen oder anderweitig unpassenden Inhalten von der Ausschreibung auszuschließen.
Die ausgewählten Bewerber*innen/ Kollektive räumen dem Goethe-Institut und den Instituto Cervantes die zeitlich uneingeschränkten, nicht exklusiven Nutzungsrechte an dem von ihnen zur Teilnahme eingereichtem Projekt ein: das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung auf der Projektwebseite. Ebenso die öffentliche Zugänglichmachung und Verbreitung in anderen Medien (soziale Netzwerke, gedruckte Presse, Radio, etc.)
Die Teilnehmer:innen versichern, dass der von ihnen eingereichte Projektvorschlag frei von Rechten Dritter ist, insbesondere Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte, und sie frei über diese verfügen dürfen. Sie stellen dem Goethe-Institut und dem Instituto Cervantes vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft.
Das Instituto Cervantes und das Goethe-Institut halten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen auf Grundlage der seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) ein.
Die Teilnehmer:innen sind mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der von ihnen für die Durchführung der Ausschreibung eingegebenen Daten durch das Instituto Cervantes und das Goethe-Institut, soweit dies für die Durchführung der Ausschreibung erforderlich und zweckmäßig ist, einverstanden.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte für andere Zwecke erfolgt nicht.
Es steht den Teilnehmern jederzeit frei, Informationen darüber, welche ihrer Daten das Instituto Cervantes und das Goethe-Institut gespeichert haben, abzurufen. Teilnehmer:innen können die Einwilligung in die Speicherung jederzeit aufheben und damit von der Teilnahme an der Ausschreibung zurückzutreten, indem sie sich schriftlich an die genannten Institutionen wenden und eine Kopie ihres Ausweises beifügen.
Mit der Teilnahme an der Ausschreibung akzeptieren die Teilnehmer:innen die vorliegenden Grundlagen sowie die Entscheidung der Auswahlkommission vollständig.
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